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Beteiligung als Management-Tool

Auszug aus “Die Bürgerkommune in der digitalen Transformation”

Dominik WörnerDominik Wörner
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In unserer neuen Veröffentlichung zum Thema Beteiligung im Sammelband “Die Bürgerkommune in der digitalen Transformation” (Hartwig und Kroneberg (Hg.) 2017) schildern wir, warum eine fundierte Begründung von Beteiligung Voraussetzung für deren Erfolg ist. Nachdem wir die Legitimierung von Entscheidungen und die Steigerung der Akzeptanz der Entscheidung unter den Stakeholdern als mögliche Beweggründe untersuchen, diskutieren wir schließlich den überzeugendsten Begründungsansatz, der unserer Meinung nach einem Paradigmenwechsel im Hinblick auf Beteiligungsprozesse gleichkommt.  Lesen Sie selbst…

Beteiligung führt zu besseren Entscheidungen

In diesem Abschnitt wird als [...] Begründung für Beteiligung die Qualitätsverbesserung der Entscheidung durch Beteiligung diskutiert. Dieser Begründungsansatz rechtfertigt Beteiligungsprozesse durch deren Potenzial, Entscheidungen qualitativ zu verbessern. Dahinter verbirgt sich die Annahme, dass durch Beteiligung zusätzliches, relevantes und nützliches Wissen in den Entscheidungsprozess eingebracht wird. Dieses Wissen verbessert die Entscheidungsgrundlage, was wiederum zu besseren Entscheidungen führen kann. An dieser Stelle könnte man einwenden, dass die Beteiligung hiermit wiederum nur mittelbar gerechtfertigt ist. Ein Beteiligungsprozess, der keinerlei neue Erkenntnisse zu Tage fördert, wäre somit nicht wertvoll. Hierbei sei an die Debatte und den Ausgang der Abstimmung zum Brexit im Sommer 2016 erinnert. Damit wäre auch die Qualitätsverbesserung keine hinreichende Begründung für eine Beteiligung. Dies entpuppt sich jedoch als vorschnelle Folgerung. Dass Beteiligungsprozesse ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn zu Ende gehen können, stellt die Rechtfertigung von Beteiligung durch eine Qualitätsverbesserung von Entscheidungen nicht in Frage. Schließlich begründet sich dieser Ansicht nach die Beteiligung schon durch ihr Potenzial einen Erkenntnisgewinn zu generieren. Der Grund, weshalb die Beteiligung dieses Potenzial aufweist, besteht in dem, was James Surowiecki als die “Weisheit der Vielen” bezeichnet. Sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind, ist das gemeinsame Wissen der Gruppe meist größer als das jedes Einzelnen (Surowiecki, 2005, VIII). Nach Surowiecki bedeutet die Beteiligung von Adressaten eine Vergrößerung des in einen Entscheidungsprozess einbezogenen Personenkreises und somit eine Zunahme des kollektiven Wissens. Allein diese Zunahme begründet aus Sicht der Autoren das Potenzial zur Verbesserung von Entscheidungen durch Beteiligung hinreichend. Aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass dort der Sweetspot von Beteiligung erreicht ist, wo ein Beteiligungsprozess in der Absicht genutzt wird, sein Potenzial zur Verbesserung einer Entscheidung auszuschöpfen. Mit Blick auf die Verbreitung von Legitimation und Akzeptanz als Begründungsansätze für Beteiligung kommt diese Einschätzung zweifelsohne einem Paradigmenwechsel gleich. Beteiligung wird zu einer Art Management-Werkzeug für Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung. Nur wenn durch die Beteiligung ein Erkenntnisgewinn zu erzielen ist, sollte sie durchgeführt werden. Somit würde einem Beteiligungsprozess, der lediglich schon bekanntes Wissen zu Tage fördert oder zur Bestätigung einer schon getroffenen Entscheidung dient, kein Wert beigemessen. Dies bedeutet auch, dass sich das Anwendungsfeld für Beteiligung auf diejenigen Entscheidungsprozesse beschränkt, in denen potenziell neue Erkenntnisse gewonnen werden können. Wie in den folgenden Abschnitten verdeutlicht wird, kann Beteiligung aus dieser Fokussierung jedoch eine große Stärke entwickeln. Obwohl Beteiligung damit zu einem Management-Werkzeug wird, dessen erklärtes Ziel die Generierung von Erkenntnissen ist, kann ein Beteiligungsprozess dennoch zu größerer Akzeptanz und Legitimation einer Entscheidung führen. Die beiden herkömmlichen Rechtfertigungsansätze liefern zwar keine hinreichenden Begründungen für Beteiligung, sind jedoch willkommene Nebenprodukte gelungener Beteiligungsprozesse.

Nachdem die überzeugendste Begründung für Beteiligung herausgearbeitet wurde und damit die erste Komponente für den Sweetspot von Beteiligung geklärt ist, stellt sich daran anschließend die Frage, in welcher Form Beteiligung idealerweise durchgeführt werden sollte.

… um dies zu erfahren, lesen Sie den vollständigen Beitrag im Sammelband "Die Bürgerkommune in der digitalen Transformation – Verwaltung, Verwaltungsdienstleistungen und Bürgerbeteiligung in Zeiten von 4.0.". Die Veröffentlichung kann hier erworben werden.

Für weitere Informationen zu Beteiligung können Sie zudem in unserem Blog stöbern oder eine E-Mail an mail@collective-insights.com schreiben.

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Quelle:

Davepon, C. und Wörner, D., 2017. Bürgerbeteiligung und strategisches Management. In Bürgerkommune in der digitalen Transformation – Verwaltung, Verwaltungsdienstleistungen und Bürgerbeteiligung in Zeiten von 4.0. Studien zur öffentlichen Verwaltung, Band 6. Hartwig und Kroneberg (Hg.)

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